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   LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98, 7/98, 7 TaBV 7/98   

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https://dejure.org/1998,39665
LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98, 7/98, 7 TaBV 7/98 (https://dejure.org/1998,39665)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98, 7/98, 7 TaBV 7/98 (https://dejure.org/1998,39665)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 6 TaBV 6/98, 7/98, 7 TaBV 7/98 (https://dejure.org/1998,39665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Umdeklarierung einer bereits endgültig vollzogenen personellen Maßnahme in eine vorläufige personelle Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Während sich die eine Maßnahme auch ohne Abschluß von Arbeitsverträgen als Vornahme von Einstellungen darstellte, weil diese Arbeitnehmer weisungsgebunden im Betrieb des Arbeitgebers tätig werden sollten (dazu BAG, Beschluß vom 1.8.1989 - 1 ABR 54/88 - BAGE 62, 271 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 68 zu B II 2 c der Gründe), handelte es sich bei der anderen Maßnahme auch bei Vorliegen eines beachtlichen Einverständnisses der beiden Mitarbeiterinnen gleichwohl deshalb um Versetzungen i.S.d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, weil diese nicht endgültig aus den Diensten des Arbeitgebers hatten ausscheiden, sondern nach einer Zeit von mehr als einem Monat in den Betrieb zurückkehren sollen (dazu BAG, Beschluß vom 18.2.1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 33 zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Ein grober Verstoß i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG liegt vor, wenn der Arbeitgeber mehrfach erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats übergangen hat (BAG, Beschluß vom 18.4.1985 - 6 ABR 19/84 - BAGE 48, 246 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5 zu B II 2 b der Gründe), ohne dabei zu einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung zu vertreten (BAG, Beschluß vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 76 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil im Beschlußverfahren gemäß § 12 Abs. 5 ArbGG Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden (BAG, Beschluß vom 30.10.1972 - 1 ABR 7/71 - BAGE 24, 459 = AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 2 zu C der Gründe).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Die Möglichkeit für den Betriebsrat, gemäß § 101 BetrVG gegen konkrete personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers vorzugehen, schließt einen Anspruch auf künftige Beachtung seiner Mitbestimmungsrechte gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nicht aus (BAG, Beschluß vom 17.3.1987 - 1 ABR 65/85 - AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 7 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Indem der Betriebsrat sein Begehren zuletzt noch hinsichtlich solcher personellen Maßnahmen eingeschränkt hat, die aus sachlichen Gründen dringend erforderlich sind, handelt es sich auch nicht um einen sog. Globalantrag, der insgesamt unbegründet wäre (dazu BAG, Beschluß vom 6.12.1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 24 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Ein grober Verstoß i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG liegt vor, wenn der Arbeitgeber mehrfach erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats übergangen hat (BAG, Beschluß vom 18.4.1985 - 6 ABR 19/84 - BAGE 48, 246 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5 zu B II 2 b der Gründe), ohne dabei zu einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung zu vertreten (BAG, Beschluß vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 76 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Während sich die eine Maßnahme auch ohne Abschluß von Arbeitsverträgen als Vornahme von Einstellungen darstellte, weil diese Arbeitnehmer weisungsgebunden im Betrieb des Arbeitgebers tätig werden sollten (dazu BAG, Beschluß vom 1.8.1989 - 1 ABR 54/88 - BAGE 62, 271 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 68 zu B II 2 c der Gründe), handelte es sich bei der anderen Maßnahme auch bei Vorliegen eines beachtlichen Einverständnisses der beiden Mitarbeiterinnen gleichwohl deshalb um Versetzungen i.S.d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, weil diese nicht endgültig aus den Diensten des Arbeitgebers hatten ausscheiden, sondern nach einer Zeit von mehr als einem Monat in den Betrieb zurückkehren sollen (dazu BAG, Beschluß vom 18.2.1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 33 zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
    Dementsprechend kommt eine Heilung der Verletzung des Mitbestimmungsrechts durch nachgeholte Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen eines von diesem bereits eingeleiteten Verfahrens nach § 101 BetrVG nicht mehr in Betracht (Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl. 1982, § 99 R 69; vgl. auch BAG, Beschluß vom 18.7.1978 - 1 ABR 43/75 - AP § 101 BetrVG 1972 Nr. 1 zu II 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 19.03.2004 - 8 TaBV 13/04

    Versetzung, Mitbestimmung, Unterlassungsanspruch, grober Verstoß, einstweilige

    Die Antragsgegnerin hat nicht nur in einem Einzelfall, was nach einer vertretenen Auffassung bereits ausreichen würde (vgl. LAG Berlin, Beschluß v. 4.12.1998 - 6 TaBV 6/98 u. 7/98, 7 TaBV 7/98, n.v., zitiert nach juris) , sondern beharrlich die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte des Antragstellers verweigert.
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